Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern.
Gegenstand
Für die Betreuung von Kindern in
Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt.
Die Betreuung im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung und der bedarfsorientierten Ferienbetreuung wird nicht gefördert.
Mehr Details unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/kinderbetreuungszuschuss/.